Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
zwischen
Himstedt Digital Solutions
– nachfolgend Auftragnehmer –
und
dem jeweiligen Kunden
– nachfolgend Auftraggeber –
gemeinsam auch Vertragsparteien genannt.
§1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung von Hosting- und IT-Dienstleistungen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Weisungen des Auftraggebers.
Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hosting-Vertrages.
§2 Art und Zweck der Verarbeitung
Art der Verarbeitung:
Speichern
Übermitteln
Bereitstellen
Löschen personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung:
Technische Bereitstellung von Server- und Hosting-Leistungen
Betrieb von Websites und Webanwendungen
Sicherstellung von Verfügbarkeit, Stabilität und Sicherheit der Systeme
§3 Art der personenbezogenen Daten
Je nach Nutzung durch den Auftraggeber können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
Bestandsdaten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen)
Kommunikationsdaten
Inhaltsdaten (z. B. Formulareingaben)
Nutzungs- und Protokolldaten (z. B. IP-Adressen, Logfiles)
§4 Kategorien betroffener Personen
Kunden des Auftraggebers
Interessenten
Mitarbeiter des Auftraggebers
Nutzer der vom Auftraggeber betriebenen Websites
§5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Informationspflichten eingehalten werden.
Weisungen an den Auftragnehmer erfolgen in dokumentierter Form.
§6 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verpflichtet alle zur Verarbeitung befugten Personen auf Vertraulichkeit.
Der Auftragnehmer ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten, soweit technisch möglich und zumutbar.
§7 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragnehmer setzt insbesondere folgende Maßnahmen ein:
a) Zugangskontrolle
Passwortgeschützte Systeme
Rollen- und Rechteverwaltung
SSH-/SFTP-Zugriffe
b) Zugriffskontrolle
Firewall-Systeme
Serverseitige Sicherheitsmechanismen
Trennung von Kundendaten
c) Verfügbarkeitskontrolle
Monitoring
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Maßnahmen gegen Datenverlust
d) Integritätskontrolle
Protokollierung von Zugriffen
Schutz vor unbefugter Veränderung
§8 Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, insbesondere für:
Rechenzentrumsbetrieb
Infrastruktur- und Netzwerkbereitstellung
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass mit Unterauftragsverarbeitern entsprechende Datenschutzvereinbarungen bestehen.
Der Einsatz erfolgt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
§9 Datenübermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nicht, sofern dies nicht durch Drittanbieter-Dienste des Auftraggebers selbst veranlasst wird.
§10 Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Datenschutzverletzungen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.
§11 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Auftragnehmer personenbezogene Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Eine Datenrückgabe erfolgt nur auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers.
§12 Kontrollrechte
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen.
Kontrollen sind rechtzeitig anzukündigen und dürfen den Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
§13 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen des zugrunde liegenden Hosting-Vertrages.
Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, sofern Datenschutzverstöße auf Weisungen des Auftraggebers beruhen.
§14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
